STEUERFOLGEN VOR ENTSCHEIDUNGEN KLÄREN

    Steuerrecht

    Steuerfolgen entstehen aus Entscheidungen über Unternehmen, Vermögen, Immobilien und Nachfolge. Sie lassen sich deshalb nicht sinnvoll von der rechtlichen Struktur trennen. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen vor Übertragungen, Umstrukturierungen und Immobilientransaktionen, bereiten Rulinganfragen vor und vertreten Mandanten gegenüber Steuerbehörden.

    Von St. Margrethen im St. Galler Rheintal aus beraten wir schweizweit. Bei Sachverhalten mit Bezug zu Deutschland, Österreich oder Liechtenstein klären wir die schweizerischen Steuerfolgen und beziehen für die Beurteilung im Ausland bei Bedarf Kooperationspartner vor Ort ein.

    Steuerfolgen vor der Umsetzung klären.

    Die steuerlichen Folgen richten sich nach der gewählten rechtlichen Umsetzung. Wird zuerst unterzeichnet und erst danach gerechnet, bleiben häufig nur noch eingeschränkte Korrekturmöglichkeiten. Deshalb beginnt die Beratung mit Sachverhalt, Ziel und Reihenfolge der geplanten Schritte.

    Unternehmensnachfolge

    Die steuerliche Planung einer Unternehmensnachfolge richtet sich nach Übertragungsform, Finanzierung und den Verhältnissen auf der übergebenden und der übernehmenden Seite.

    Wir prüfen die Steuerfolgen einer familieninternen oder externen Nachfolge und stimmen sie mit Beteiligungsstruktur, Bewertung, Kaufpreis, Finanzierung und zeitlichem Ablauf ab. Erforderliche Vorbereitungsschritte werden gemeinsam mit der erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltung geplant.

    Umstrukturierung, Fusion und Spaltung

    Ob die beabsichtigte steuerliche Behandlung einer Umstrukturierung erreicht wird, hängt von ihrer rechtlichen Ausgestaltung und der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen ab.

    Wir analysieren die Steuerfolgen der vorgesehenen Umstrukturierung, prüfen Varianten und Sperrfristen und begleiten die Umsetzung zusammen mit den gesellschaftsrechtlichen Verträgen, Beschlüssen und Registerschritten. Wo eine vorgängige Klärung angezeigt ist, bereiten wir eine Rulinganfrage vor.

    Erbschafts- und Schenkungssteuer

    Bei Erbvorbezügen, Schenkungen und Nachlassübergängen hängen die Steuerfolgen insbesondere vom Kanton, von allfälligen Auslandsbezügen und von der rechtlichen Ausgestaltung der Zuwendung ab.

    Wir ordnen Erbvorbezüge, Schenkungen und Nachlassübergänge steuerlich ein, berechnen die voraussichtliche Belastung und prüfen Veranlagungen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Wohnsitz, Belegenheit von Vermögenswerten, Verwandtschaftsverhältnis und die rechtliche Ausgestaltung der Zuwendung.

    Grundstückgewinnsteuer

    Bei Verkauf, Übertragung oder Umstrukturierung einer Liegenschaft beeinflussen Grundstückgewinnsteuer und weitere Steuerfolgen Preis, Vertrag und Finanzierung.

    Wir prüfen Grundstückgewinnsteuer und weitere immobilienbezogene Steuerfolgen bei Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbteilung oder Übertragung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Berechnung, Aufschubtatbestände und vertragliche Zuordnung werden vor dem Vollzug mit der immobilien- und erbrechtlichen Gestaltung abgestimmt.

    Steuerliche Positionen klären und Rechte wahren.

    Steuerliche Fragen stellen sich vor und nach der Umsetzung in unterschiedlicher Form. Vor der Umsetzung ermöglicht eine Rulinganfrage die vorgängige Beurteilung eines geplanten Sachverhalts. Liegt bereits eine Veranlagung oder ein anderer Steuerentscheid vor, beginnt die Prüfung bei Frist, Begründung und Belegen.

    Rulinganfrage und Umsetzung

    Eine Rulinganfrage bezieht sich auf einen konkret dargestellten, noch nicht umgesetzten Sachverhalt. Dokumentation und tatsächlicher Vollzug folgen anschliessend dieser Darstellung.

    Wir strukturieren den Sachverhalt, formulieren die steuerrechtliche Begründung und reichen die Rulinganfrage bei der zuständigen Steuerbehörde ein. Wird die steuerliche Beurteilung bestätigt, stimmen wir Verträge, gesellschaftsrechtliche Beschlüsse, Beurkundungen, Registerschritte und den tatsächlichen Vollzug darauf ab.

    Einsprache gegen Steuerveranlagungen

    Für eine Einsprache sind Frist, Abweichungen gegenüber der Deklaration, Begründung und Belege massgebend.

    Wir vergleichen Veranlagung und Deklaration, prüfen Begründung, Akten und Belege und formulieren die Einsprache. Einspracheentscheide und weitere Steuerentscheide beurteilen wir nach Erfolgsaussichten, Aufwand und Prozessrisiken und vertreten Mandanten in den anschliessenden Rekurs- oder Beschwerdeverfahren.

    So wird eine steuerliche Entscheidung vorbereitet.

    Unsere Arbeitsweise

    1. Sachverhalt und Zeitpunkt erfassen

      Wir erfassen Personen, Gesellschaften, Vermögenswerte, Steuerdomizile, Verträge und den geplanten zeitlichen Ablauf.

    2. Steuerfolgen und Varianten berechnen

      Wir stellen die massgebenden Steuerarten, Bemessungsgrundlagen und umsetzbaren Varianten gegenüber und zeigen Abhängigkeiten zu Erb-, Gesellschafts- und Immobilienrecht auf.

    3. Vorgängige Klärung und Dokumente abstimmen

      Wo angezeigt, bereiten wir eine Rulinganfrage vor. Verträge, Beschlüsse und weitere Dokumente werden auf die gewählte Struktur abgestimmt.

    4. Umsetzung oder Verfahren begleiten

      Wir koordinieren den Vollzug oder vertreten die steuerrechtliche Position gegenüber Behörden und Rechtsmittelinstanzen.

    Erstes Gespräch

    Für eine erste Einordnung sind – soweit vorhanden – besonders hilfreich:

    • Beschreibung des geplanten Geschäfts und des gewünschten Zeitpunkts;
    • Beteiligungs- und Eigentumsverhältnisse;
    • Vertrags-, Ruling- oder Veranlagungsentwürfe;
    • relevante Steuerdeklarationen, Veranlagungen und Berechnungen;
    • bei Rechtsmitteln: Entscheid, Zustellungsdatum und Rechtsmittelbelehrung.
    Verantwortung
    Gloria Schöbi und Samuel Weber, Studio Legis

    Gloria Schöbi M.A. HSG in Law

    Rechtsanwältin und Notarin

    Schwerpunkt Steuerrecht

    Samuel Weber M.A. HSG in Law

    Juristischer Mitarbeiter

    Schwerpunkt Vertrags- und Handelsrecht

    KONTAKT

    Gespräch

    Wenn eine Übertragung, Umstrukturierung oder Immobilientransaktion ansteht oder eine Steuerveranlagung vorliegt, klären wir Steuerfolgen, Fristen und die nächsten Schritte.

    Publikationen

    Steuerfolgen, bevor die Struktur steht.

    Unsere Fachbeiträge behandeln einzelne Rechtsfragen zum Thema Steuerrecht aus vertiefter Praxissicht.