Erbrecht und Nachfolge
Nachfolge betrifft selten nur die Verteilung eines Nachlasses. Vermögen, Immobilien, Unternehmen und persönliche Erwartungen müssen rechtlich, steuerlich und praktisch zusammenpassen. Wir gestalten Regelungen zu Lebzeiten und begleiten Erben bei Nachlassabwicklung, Erbteilung und Willensvollstreckung.
Von St. Margrethen im St. Galler Rheintal aus beraten wir schweizweit und bei grenzüberschreitenden Nachlass- und Nachfolgesituationen mit Bezug zu Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Soweit ausländisches Recht betroffen ist, koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Fachpersonen im jeweiligen Staat.
Den Nachlass zu Lebzeiten gestalten.
Testament, Ehe- und Erbvertrag, Vorsorgeauftrag sowie Übertragungen zu Lebzeiten erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Welche Instrumente zusammenpassen, hängt von Vermögen, persönlichen Verhältnissen und dem gewünschten Grad der Bindung ab.
Testament
Ein eigenhändiges Testament oder eine öffentliche letztwillige Verfügung soll den letzten Willen formgültig festhalten und sich in der konkreten Vermögens- und Nachfolgesituation auch umsetzen lassen.
Wir klären Begünstigungen, Pflichtteile, frühere Zuwendungen und Teilungsanordnungen und gestalten oder prüfen die inhaltliche Regelung. Für ein eigenhändiges Testament ist der Text durch die testierende Person anschliessend vollständig von Hand niederzuschreiben. Soll der letzte Wille öffentlich errichtet werden, bereiten wir die öffentliche letztwillige Verfügung vor und nehmen die Beurkundung unter Mitwirkung der gesetzlich erforderlichen Zeugen vor.
Ehevertrag und Erbvertrag
Das eheliche Güterrecht beeinflusst, welche Vermögenswerte beim Tod überhaupt in den Nachlass fallen. Ein Erbvertrag kann darüber hinaus eine verbindliche Regelung zwischen den beteiligten Personen schaffen. Ehevertrag und Erbvertrag sind daher als mögliche Bestandteile derselben Nachfolgeplanung zu betrachten.
Wir erstellen, ändern und prüfen Ehe- und Erbverträge und stimmen ihre güter- und erbrechtlichen Wirkungen aufeinander ab. Dabei klären wir, welche Regelungen verbindlich getroffen werden und wo Spielraum für spätere Anpassungen bestehen soll. Die erforderliche öffentliche Beurkundung erfolgt anschliessend bei uns im Notariat.
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag betrifft nicht den Erbfall, gehört aber zu einer vorausschauenden Gesamtregelung. Er ergänzt Testament sowie Ehe- und Erbvertrag, indem er die Handlungsfähigkeit zu Lebzeiten absichert. Er bestimmt, wer bei einer späteren Urteilsunfähigkeit die Personen- und Vermögenssorge übernimmt und die betroffene Person im Rechtsverkehr vertritt.
Wir erstellen, ändern und prüfen Vorsorgeaufträge und stimmen Aufgaben, Befugnisse und Ersatzregelungen auf die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse ab. Bei Unternehmern beziehen wir auch Zeichnungsrechte, Organfunktionen und gesellschaftsrechtliche Zuständigkeiten ein. Der Vorsorgeauftrag kann eigenhändig errichtet oder bei uns im Notariat öffentlich beurkundet werden.
Erbvorbezug und Schenkung
Eine Übertragung zu Lebzeiten kann die Nachfolge vereinfachen, muss aber klar dokumentiert und in die spätere Nachlassordnung eingeordnet werden.
Wir planen Erbvorbezüge und Schenkungen, gestalten die Vereinbarungen und halten fest, wie die Zuwendung später behandelt werden soll. Steuerfolgen sowie Auswirkungen auf Liquidität und Pflichtteile werden von Anfang an einbezogen. Bei Liegenschaften oder Unternehmen koordinieren wir die weiteren rechtlichen Schritte.
Nach dem Erbfall handlungsfähig werden.
Nach dem Erbfall sollten Vermögenswerte, Verpflichtungen, Urkunden und Zuständigkeiten geklärt werden. Sind mehrere Erben beteiligt, werden Rechte am Nachlass bis zur Teilung grundsätzlich gemeinsam ausgeübt. Bei Liegenschaften, Unternehmen oder offenen Bewertungsfragen kann daraus rasch eine Blockade entstehen.
Nachlassabwicklung
Eine geordnete Nachlassabwicklung trennt das, was sofort gesichert oder geklärt werden muss, von den Fragen, die erst im Rahmen der Erbteilung entschieden werden können.
Wir beraten Erben bei der rechtlichen Einordnung, sichten bestehende Regelungen und koordinieren die nächsten Schritte – soweit erforderlich mit beteiligten Stellen und Fachpersonen.
Erbteilung regeln
Eine Erbengemeinschaft wird nicht durch eine einzelne Erklärung aufgelöst. Nachlass, Positionen der Beteiligten, Bewertungen und Zuteilungswünsche sind zusammenzuführen.
Wir entwickeln mit Erbengemeinschaften tragfähige Teilungslösungen, strukturieren Verhandlungen, gestalten Erbteilungsvereinbarungen und koordinieren deren Umsetzung. Bei einer fortbestehenden Blockade ordnen wir die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken ein.
Willensvollstreckung
Willensvollstreckung schafft Kontinuität, wenn mehrere Beteiligte oder komplexe Vermögenswerte zusammenkommen.
Wir sind als Willensvollstrecker tätig und sorgen für einen geordneten Vollzug des letzten Willens. Wir verwalten den Nachlass, begleichen Nachlassschulden, richten Vermächtnisse aus und bereiten die Erbteilung vor. Daneben beraten wir bereits eingesetzte Willensvollstrecker bei rechtlichen und organisatorischen Fragen ihres Mandats.
So entsteht eine tragfähige Regelung.
Unsere Arbeitsweise
Ausgangslage erfassen
Wir erfassen Beteiligte, Vermögenswerte, bestehende Verträge und Verfügungen, Auslandsbezüge sowie bereits anstehende Entscheidungen.
Ziele und Spannungsfelder klären
Wir klären, welche Personen oder Werte abgesichert oder erhalten werden sollen und machen sichtbar, welche Ziele miteinander vereinbar sind und wo eine bewusste Priorisierung erforderlich ist.
Varianten entwickeln und Folgen einordnen
Wir vergleichen die rechtlichen Möglichkeiten nach ihren wirtschaftlichen, steuerlichen und praktischen Folgen und bestimmen die erforderlichen Instrumente. Erst daraus ergibt sich, ob ein Testament genügt oder weitere Verträge, gesellschaftsrechtliche Anpassungen oder Vollzugsschritte notwendig sind.
Verträge und Urkunden umsetzen
Wir entwerfen die erforderlichen Dokumente und nehmen öffentliche Beurkundungen vor. Wo die Gestaltung zusätzliche Vollzugsschritte verlangt, werden diese von Beginn an koordiniert.
Bestehende Regelungen überprüfen
Verändern sich Vermögen, persönliche Verhältnisse, Wohnsitz, Eigentums- oder Unternehmensstrukturen wesentlich, prüfen wir, ob die bestehenden Regelungen weiterhin zusammenpassen und den angestrebten Zweck erfüllen. Wo Anpassungen nötig sind, entwickeln wir die Gesamtregelung so weiter, dass die ursprüngliche Entscheidung auch unter veränderten Verhältnissen trägt.
Erstes Gespräch
Für eine erste Einordnung genügen eine kurze Schilderung der Ausgangslage und die vorhandenen Kernunterlagen:
- Testamente, Ehe- und Erbverträge sowie Vorsorgeaufträge;
- Übersicht über wesentliche Vermögenswerte und Verpflichtungen;
- Angaben zu Liegenschaften und Unternehmensbeteiligungen;
- Informationen zu früheren Erbvorbezügen oder Schenkungen.

Gloria Schöbi M.A. HSG in Law
Rechtsanwältin und Notarin
Schwerpunkt Erbrecht und Nachfolgeplanung
Samuel Weber M.A. HSG in Law
Juristischer Mitarbeiter
Schwerpunkt Erbrecht und Nachlassabwicklung
Gespräch
Wenn Vermögen, Nachfolge und unternehmerische Verantwortung zusammenkommen, klären wir im ersten Gespräch, welche Entscheidung ansteht und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.
Was später weiterwirkt.
Unsere Fachbeiträge behandeln einzelne Rechtsfragen zum Thema Erbrecht und Nachfolge aus vertiefter Praxissicht.