Immobilien erwerben, entwickeln und nutzen

    Bau- und Immobilienrecht

    Beim Kauf, der Entwicklung oder der Nutzung von Immobilien spielen Vertrag, Grundbuch, Baurecht, Steuern und wirtschaftliche Fragen zusammen. Wir beraten im St. Galler Rheintal, schweizweit und bei Immobilien mit Auslandsbezug – vor dem Kauf, während der Projektentwicklung und in Bewilligungs-, Einsprache- und Rechtsmittelverfahren. Im Kanton St. Gallen prüfen und verhandeln wir Grundstückkaufverträge gezielt vor der öffentlichen Beurkundung beim Grundbuchamt.

    Immobilien erwerben und Projekte entwickeln.

    Beim Erwerb einer Immobilie oder bei der Entwicklung eines Projekts treffen Eigentumsverhältnisse, Nutzungsmöglichkeiten, Finanzierung, Verträge und steuerliche Folgen aufeinander. Eine frühe rechtliche Einordnung schafft die Grundlage für belastbare Entscheidungen und einen koordinierten Vollzug.

    Immobilienkauf und Grundstückkaufvertrag

    Der Grundstückkaufvertrag spiegelt die rechtliche und wirtschaftliche Lage der Immobilie wider: Eigentum, Nutzung, Belastungen und bestehende Verträge prägen seinen Inhalt.

    Wir beraten Käufer und weitere Beteiligte beim Immobilienkauf und bei der Gestaltung des Vertrags. Wir prüfen den Entwurf, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Miet- und Pachtverhältnisse sowie weitere Unterlagen und formulieren Verhandlungspunkte. Die öffentliche Beurkundung und den grundbuchlichen Vollzug stimmen wir bei Bedarf mit dem Grundbuchverwalter ab – auch bei ausländischen Käufern, Verkäufern oder Finanzierungen mit Auslandsbezug.

    Projektentwicklung und Immobilientransaktionen

    Bei Projektentwicklungen und Immobilientransaktionen greifen Grundstück, Nutzung, Struktur, Verträge, Finanzierung und Steuern ineinander. Die Reihenfolge der Abklärungen entscheidet darüber, ob das Vorhaben rechtlich und wirtschaftlich umsetzbar ist.

    Wir strukturieren Projektentwicklungen und Transaktionen, begleiten die Due Diligence und gestalten oder prüfen die erforderlichen Projekt-, Beteiligungs- und Nutzungsverträge. Grundbuchvollzug und steuerliche Behandlung beziehen wir von Beginn an in die Planung ein – bei nationalen und internationalen Strukturen mit Fokus auf die schweizerische Immobilienseite.

    Immobilien in Unternehmen und Nachfolgen

    Bei Betriebsliegenschaften und Immobilien im Nachlass reichen die Fragen über das Grundstück hinaus. Eigentum, Nutzung, Finanzierung, Unternehmensstruktur und Erbteilung gehören zusammen betrachtet.

    Wir ordnen Eigentum, Nutzung und Bewertung an der Schnittstelle von Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht ein. Je nach Fall stimmen wir Übertragung, Vermietung oder Zuweisung mit Finanzierung und Grundstückgewinnsteuer ab.

    Bauen, nutzen und Rechte durchsetzen.

    Je später eine offene Rechtsfrage erkannt wird, desto stärker verschiebt sich der Schwerpunkt von Gestaltung zu Frist, Beweis und Verfahren. Eine frühe Prüfung erweitert den Handlungsspielraum.

    Baubewilligung

    Die planungs- und baurechtliche Ausgangslage bestimmt, in welchem Rahmen ein Bauvorhaben entwickelt und bewilligt werden kann.

    Wir prüfen Nutzungsordnung, Projektunterlagen und betroffene Rechte. Wir begleiten die rechtliche Vorbereitung des Baugesuchs, stimmen das Vorgehen mit Behörden und privaten Beteiligten ab und vertreten Bauherrschaften im Baubewilligungsverfahren.

    Einsprache gegen Baugesuch und Rechtsmittel

    Bei Baugesuchen und Entscheiden stehen Frist, Betroffenheit und das erreichbare Ziel im Vordergrund.

    Wir prüfen Baugesuche und Akten, verfassen Einsprachen und vertreten Mandanten in Verhandlungen und Rechtsmittelverfahren. Da die Fristen je nach Verfahren an Auflage, Bekanntgabe oder Zustellung anknüpfen, ist eine frühzeitige Prüfung entscheidend.

    Stockwerkeigentum und Reglemente

    Begründungsakt, Reglement und Beschlüsse prägen Nutzung, bauliche Massnahmen, Unterhalt und Kostenverteilung innerhalb der Gemeinschaft.

    Wir gestalten, ändern und prüfen Stockwerkeigentümerreglemente und weitere Grundlagen, beraten bei Beschlüssen und vertreten Eigentümer oder Gemeinschaften bei Konflikten über Zuständigkeit, Nutzung und Kosten.

    Wegrechte, weitere Dienstbarkeiten und Nachbarrecht

    Grundbucheintrag und Begründungsunterlagen bilden den Ausgangspunkt für Inhalt und Umfang einer Dienstbarkeit. Konflikte entstehen häufig dort, wo die rechtliche Ordnung und die tatsächliche Nutzung auseinanderfallen.

    Wir gestalten und prüfen Wegrechte und weitere Dienstbarkeiten, klären ihren Inhalt anhand des Grundbucheintrags und der Begründungsunterlagen und koordinieren die grundbuchliche Umsetzung. Bei nachbarrechtlichen Konflikten beraten und vertreten wir Mandanten aussergerichtlich und in Verfahren.

    So wird ein Immobilienvorhaben rechtlich tragfähig.

    Unsere Arbeitsweise

    1. Eigentum, Unterlagen und Fristen erfassen

      Wir prüfen Vertragsstand, Grundbuch, Projektunterlagen, bestehende Rechte und bereits laufende Fristen.

    2. Nutzung und rechtliche Beschränkungen klären

      Wir ordnen privatrechtliche Verträge, dingliche Rechte und öffentlich-rechtliche Vorgaben ein und zeigen ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf.

    3. Vorgehen und Dokumente gestalten

      Wir entwickeln die rechtlich umsetzbare Variante und gestalten oder prüfen Vertrag, Vereinbarung, Einsprache oder weitere Verfahrensschrift.

    4. Behörden-, Grundbuch- und Steuerschritte koordinieren

      Wir begleiten das Verfahren und koordinieren Beurkundung und Grundbuchvollzug mit dem zuständigen Grundbuchamt sowie die steuerliche Umsetzung mit den beteiligten Fachpersonen.

    Erstes Gespräch

    Für eine erste Einordnung sind – soweit vorhanden – besonders hilfreich:

    • Vertragsentwurf oder Reservationsvereinbarung;
    • Grundbuchauszug und Belege zu Dienstbarkeiten oder Grundlasten;
    • Pläne, Baugesuch und Publikation;
    • Verfügung oder Entscheid mit Zustellungsdatum;
    • Reglemente, Beschlüsse und vorhandene Korrespondenz.
    Verantwortung
    Gloria Schöbi und Samuel Weber, Studio Legis

    Gloria Schöbi M.A. HSG in Law

    Rechtsanwältin und Notarin

    Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht

    Samuel Weber M.A. HSG in Law

    Juristischer Mitarbeiter

    Schwerpunkt Miet-, Pacht- und Sachenrecht

    KONTAKT

    Gespräch

    Wenn ein Grundstückkaufvertrag, ein Baugesuch oder ein Entscheid vorliegt, klären wir zuerst, welche Rechte, Zuständigkeiten und Fristen den Handlungsspielraum bestimmen.

    Publikationen

    Immobilien als Wert, Standort und Abhängigkeit.

    Unsere Fachbeiträge behandeln einzelne Rechtsfragen zum Thema aus vertiefter Praxissicht.